| Geschrieben von: Ra Thomas M. Amann | |
Prozess auf Schadensersatz nach Überwachung durch Arbeitgeber – Ist eine Strafanzeige sinnvoll?
Die Branche der Lebensmitteldiscounter sorgt erneut für Aufsehen. Nach Walmart hat nun der Discounter Lidl seinen Weg in die Presse und das Büro des Rechtsanwaltes gefunden. Die Gewerkschaft ver.di ruft zu Schadenersatzklagen auf. Der einschlägig tätige Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist mit der Prüfung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld beschäftigt. Aber auch bei dem Rechtsanwalt für Strafrecht bzw. dem Strafverteidiger stehen die Telefone nicht still: Ads_BA_conditionalAD('CAD'); Für die Durchführung eines Strafverfahrens spricht grundsätzlich, dass dem Betroffenen nach ordnungsgemäßer Anzeigeerstattung die Staatsmacht in Form der Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung der Vorfälle zu Seite steht. Danben steht dem Rechtsanwalt des betroffenen Mitarbeiters ein Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakten (Akteneinsicht) zu. Hieraus gewonnene Informationen können unter Umständen eine wertvolle Quelle im Verfahren auf Schadensersatz bilden. Aber: Die Frage, ob es neben einem zivilrechtlichen bzw. arbeitsrechtlichen Schadensersatzprozess sinnvoll ist oder gar dem Ziel abträglich wäre, parallel ein Strafverfahren durch die Stellung einer Strafanzeige oder eines Strafantrages bei der Polizei oder bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einzuleiten, lässt sich jedoch zuverlässig nur im konkreten Einzelfall nach Wertung aller Fakten beantworten. |