| Geschrieben von: Ra Thomas M. Amann | |
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Durchsuchung und Beschlagnahme bei Verdacht des Besitzes von Kinderpornographie.
Wegen Besitzes kinderpornografischer Dateien wird im Rahmen der Operation (OP) “Himmel” derzeit bundesweit gegen rund 12.000 Verdächtige ermittelt. Den Tatverdächtigen wird vorgeworfen, kinderpornografisches Material heruntergeladen oder besessen zu haben. Die Vorschrift des § 184b StGB kann bereits den bloßen Besitz mit einer Haftstrafe von 2 Jahren bestrafen. Ins Visier der Ermittler kann man(n) leicht geraten. So wenn man z.B. (Spam-) Mails mit kinderpornographischen Inhalten erhält oder wenn man bspw. auf der Suche nach “normalen” Erotikclips einem Link folgt und nach dem Herunterladen und Öffnen des Clips feststellt, dass es sich um einen kinderpornografischen Clip handelt. Selbst ein umgehendes Löschen der Datei kann die bereits im Internet hinterlassenen Spuren nicht mehr vernichten, denn im Internet surft niemand anonym. Jede aufgerufene Seite wird in der Registry des eigenen Computers gespeichert. Jeder Seitenaufruf wird mit der IP des Nutzers registriert. Jede Aktion ist irgendwie
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